Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbauindustrie Österreichs in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Verfassung, welche Sie HIER herunterladen können.
Reklamationen müssen unverzüglich nach Übernahme der Ware gemeldet werden. Bei späteren Reklamationen übernehmen wir keine Haftung durch Ersatz!
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen unser Eigentum und darf nur mit unserer Zustimmung weiter veräußert werden. Bei Weiterveräußerung ist der Eigentumsvorbehalt auf den Zweiterwerber zu überbinden.
Bei Pfändungen, Konkurs oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu verständigen.